Zum Inhalt

Im Bild: Rosengasse Arbesgasse (Foto: Watzek)

Im Bild:

Neue gebührenpflichtige Kurzparkzone - mit Übersichtsplan

In der Gemeinderatssitzung vom 4. Feber 2025 wurde die Einrichtung einer zusätzlichen gebührenpflichtigen Kurzparkzone nordwestlich sowie südlich der Haller Altstadt beschlossen. Diese neue Zone wird ab Montag, 3. März 2025 gültig (siehe Grafik – violette Einfärbung).

Bereits ab 1. Jänner wurde der Zeitraum für das gebührenpflichtige Parken in den Bereichen „Altstadt“, Parkplatz „Saline“ und Parkplatz „Stiftsgarten“ von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr erweitert (siehe Grafik – blau und gelb). Nun folgt ein zweiter Schritt, in dem südlich sowie nord-westlich der Altstadt die bisherige kostenlose Kurzparkzone in eine gebührenpflichtige Kurzparkzone geändert wird. Hier darf wie bei den Parkplätzen „Saline“ und „Stiftsgarten“ bis zu 180 Minuten geparkt werden. Generell gelten in den neuen Kurzparkzonen die gleichen gebührenpflichtigen Zeiten. Sonn- und Feiertage sind kostenfrei.

Mit Montag, 3. März 2025 wird die neue gebührenpflichtige Kurzparkzone aktiv. Der Ticketkauf ist mit Bargeld oder Debit-Funktion an den Parkscheinautomaten möglich, als Alternative gibt es zudem noch die EasyPark-App. 

Eine weitere Änderung betrifft die Speckbacherstraße: Hier werden anstelle des bisherigen Parkverbots vor dem ehemaligen Schleckergeschäft nun neue Kurzparkzonen-Parkflächen geschaffen.

Hier eine Übersicht über die Kurzparkzonen im gesamten Stadtgebiet von Hall in Tirol, Plan gültig ab März 2025:

download-button

Die violetten Straßenzüge werden künftig zur gebührenpflichtigen Kurzparkzone. Parken ist hier für 180 Minuten gestattet. (Foto: Bauamt Stadt Hall in Tirol)