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Stadtamt-Hall
Wohnungswerber
Wohnungswerber
Für die Aufnahme in die Liste der Wohnungswerber gilt: Grundsätzlich muss der Wohnungswerber mindestens die letzten 10 Jahre mit Hauptwohnsitz in Hall in Tirol gemeldet oder zumindest seit 10 Jahren bei einem in Hall in Tirol angesiedelten Betrieb beschäftigt sein. Über das Procedere informieren Sie gerne die Mitarbeiter des Wohnungsamtes telefonisch oder in einer persönlichen Vorsprache. Bitte entnehmen Sie die weiteren Kriterien für eine Vormerkung den Richtlinien zur Abgabe einer Wohnungsvormerkung.