Das Standesamt Hall in Tirol verfügt über eine Außenstelle im Landeskrankenhaus zur Beurkundung. Die Geburtsurkunde Ihres Kindes kann direkt auf der Station, am Babypoint, ausgestellt werden.
Die Öffnungszeiten des Babypoints erfahren Sie durch die Aushänge auf der Station.
Für die Ausstellung der Geburtsurkunde Ihres Kindes benötigen wir folgende Dokumente im Original:
Für ein eheliches Kind: Lichtbildausweis, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweise. Nachweis des akademischen Grades und Standesbezeichnung der Eltern (Eintragung nicht verpflichtend).
Für ein uneheliches Kind: Lichtbildausweis, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter. Ist die Kindesmutter geschieden oder verwitwet, zusätzlich noch die Heiratsurkunde der letzten Ehe, Scheidungsurteil mit Rechtskraft bzw. Sterbeurkunde. Nachweis des akademischen Grades und Standesbezeichnung (Eintragung nicht verpflichtend).
Zusätzlich für die Anerkennung der Vaterschaft und die Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Lichtbildausweis des Kindesvaters. Nachweis des akademischen Grades und Standesbezeichnung (Eintragung nicht verpflichtend). Persönliche Anwesenheit des Vaters erforderlich.
Bei fremden Staatsangehörigen: Bitte informieren Sie sich zuvor beim Standesamt, da jeder Staat eigene Gesetze hat!
Neugeborene Hallerinnen und Haller erhalten ein mit dem Stadtwappen graviertes Kinderbesteck als Babygeschenk von der Stadtgemeinde überreicht. Weiters wird einmalig ein Kontingent an Gratis-Müllsäcken ausgegeben.