Denkmalschutz/Baurecht
- Beratung von Bauwerbern bei altstadtgerechten Sanierungen
- Bauherrenvertretung bei stadteigenen denkmalgeschützten Objekten
- Abwicklung von Bauverfahren (bewilligungspflichtige und anzeigenpflichtige Verfahren)
- Vollzug der Bau- und Feuerpolizeiverordnung
- Beistellung von hochbautechnischen Amtssachverständigen im Bauverfahren
- Abwicklung von Förderungen für den Bereich denkmalgeschützter Objekte sowie jener, welche sich in der Schutzzone nach dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) befinden
Gestaltungsleitfaden für Stadtmöblierung in den Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzzonen
Gestaltungsleitfaden des Landes Tirol ausgewiesen nach dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021 - SOG 2021, LGBl. Nr. 124/2020 in der geltenden Fassung
Gestaltungsleitfaden für Photovoltaik- und Solaranlagen in den Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzzonen
Gestaltungsleitfaden für Photovoltaik- und Solaranlagen in den Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzzonen (Stand Oktober 2023)
Kontakt
Stadtbauamt
Oberer Stadtplatz 1-2
6060 Hall in Tirol
+43 5223 5845-3109
Parteienverkehr
Montag bis Freitag
8:00 - 12:00 Uhr sowie
nach telefonischer Vereinbarung
Newsletter
Wöchentlich Interessantes aus Hall in Tirol und der Region erfahren