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Im Bild: Rosengasse (Foto: Watzek)

Im Bild:

Raumordnung und Stadtentwicklung

  • Beratung betreffend örtlicher Raumordnung (örtliches Raumordnungskonzept, Flächenwidmung, Bebauungsplan)
  • Amtssachverständigentätigkeit im Bereich örtlicher Raumordnung
  • Aktualisierung digitaler Raumordnungs- und Vermessungsdaten
  • Ausstellung von Flächenwidmungs- und Bebauungsbestätigungen
  • Kostenbeitragsverordnung
  • Grenzänderungen

Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan (FWP) regelt parzellenscharf den konkreten Verwendungszweck aller Flächen im Gemeindegebiet. 
Link zum elektronischen Flächenwidmungsplan eFWP für Bürger (§ 70 Abs. 2 TROG 2022).

2. Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes

Das örtliche Raumordnungskonzept liegt während seines Geltungszeitraumes im Stadtamt, Abteilung Raumordnung und Stadtentwicklung (Rosenhaus, 2. OG), zu den Parteienverkehrszeiten zur Einsichtnahme auf.
Für allfällige Auskünfte dazu stehen Ihnen die Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Die maßgeblichen Unterlagen in digitaler Form - Verordnung samt Anlagen A – C sowie der Endbericht zur strategischen Umweltprüfung (Zusammenfassung) - finden Sie auf der digitalen Amtstafel unter „Raumordnung“.

DI Simone Kempf