Gesellschaft und Kultur
Die Abteilung Gesellschaft und Kultur ist Ansprechpartner für Fragen zu diesen Themen. Es gibt dabei von der Stadtgemeinde, dem Land Tirol und dem Bund diverse Förderungen, die unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können.
Weitere Informationen zu Förderungen und Antragsformulare zum Ausdrucken finden Sie hier:
- Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz unter www.sozialministerium.at
- Homepage des Landes Tirol www.infoeck.at (InfoEck der Generationen für Kinderbetreuungsgeld, Kindergeld Plus, Familienbeihilfe, Schulstarthilfe)
Die Abteilung Gesellschaft und Kultur ist zuständig für
- die Planung und Durchführung familienbezogener Veranstaltungen
- die Organisation der bedarfsorientierten Ferienbetreuung für Haller Pflichtschulkinder
- die Organisation der Ferienaktion Ferienexpress Hall in Tirol für Kinder ab 4 Jahre
- die SportlerInnenehrung „Haller Sportnadel“
- die Vergabe von Sporthallen für Sportveranstaltungen (wie z. B. Fußballturniere).
- die Verwaltung von Trainingszeiten (außerhalb der Unterrichtszeit) in städtischen Schulturnhallen und im Hallenbad
- die Organisation u. Durchführung von Stadtmeisterschaften und Sportveranstaltungen in Kooperation mit den Vereinen
Weitere Informationen
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Förderansuchen Karriere-Check
Förderansuchen Karriere-Check
- Formular Förderansuchen Karriere-Check - Potentialanalyse für MaturantInnen und junge Erwachsene des WIFI Tirol
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Sportnadel Stadt Hall in Tirol
Haller Sportnadel 2025
Die im Jahre 1979 geschaffene Haller Sportnadel zur Auszeichnung besonders erfolgreicher Haller Sportlerinnen und Sportler wird 2025 wieder vergeben. Die Sportlerinnen und Sportler müssen ihren Wohnsitz in Hall haben oder als Mitglieder eines Haller Vereines an den Sportbewerben teilnehmen.
Vereine können Sportlerinnen und Sportler, die entsprechenden Leistungen in Einzelbewerben in der Zeit von 1.11.2022 - 31.10.2024 erbracht haben, mit Namen, Geburtsdatum, Adresse, Sportart, Disziplin, Klassen, Rang, Leistung sowie Ort und Zeitpunkt der Wettkämpfe, bekanntzugeben.
Für die vier Kategorien der Haller Sportnadel gelten folgende Leistungsanforderungen:
I. Sportnadel in Gold mit Brillant
- Ein Staatsmeistertitel in der allgemeinen Klasse einer anerkannten Sportart.
- Eine außerordentliche internationale Spitzenleistung in der allgemeinen Klasse einer anerkannten Sportart:
Olympische Spiele oder Weltmeisterschaft: 1. – 6. Platz
Europameisterschaft oder Weltcup: 1. – 3. Platz
II. Sportnadel in Gold
- Ein Meistertitel bei internationalen oder österreichischen Meisterschaften, wenn mindestens 5 (bei Behindertenmeisterschaften min. 3) Teilnehmer in der jeweiligen Disziplin und Altersklasse gewertet wurden.
- Zwei oder mehr solche Meistertitel bei weniger als 5 (3) gewerteten Teilnehmern in der jeweiligen Disziplin und Altersklasse.
III. Sportnadel in Silber
- Ein 2. oder 3. Platz bei internationalen oder österreichischen Meisterschaften oder zwei oder mehr Tiroler Meistertitel, wenn mindestens 5 (bei Behindertenmeisterschaften min. 3) Teilnehmer in der jeweiligen Disziplin und Altersklasse gewertet wurden.
- Ein Meistertitel sowie zwei oder mehr 2. oder 3. Plätze bei internationalen oder österreichischen Meisterschaften bei weniger als 5 (3) gewerteten Teilnehmern in der jeweiligen Disziplin und Altersklasse.
IV. Sportnadel in Bronze
- Ein 4., 5. oder 6. Platz bei internationalen oder österreichischen Meisterschaften; oder ein Tiroler Meistertitel, wenn mindestens 5 (bei Behindertenmeisterschaften min. 3) Teilnehmer in der jeweiligen Disziplin und Altersklasse gewertet wurden.
- Zwei oder mehr 4. Plätze bei internationalen oder österreichischen Meisterschaften sowie zwei oder mehr Tiroler Meistertitel bei weniger als 5 (3) gewerteten Teilnehmern in der jeweiligen Disziplin und Altersklasse.
- Ein 2. oder 3. Platz bei internationalen oder österreichischen Meisterschaften sowie zwei oder mehr Tiroler Meistertitel bei weniger als 5 (3) gewerteten Teilnehmern in der jeweiligen Disziplin und Altersklasse.
Hinweis: Mit „internationalen Meisterschaften“ sind solche Bewerbe gemeint, die in ihrer Wertigkeit mindestens österreichischen Meisterschaften gleichzusetzen sind.
Es wird ersucht, die schriftliche Meldung samt unterschriebener Zustimmungserklärung der/des zu Ehrenden bis spätestens Freitag, 31. Jänner 2025, an das Sportamt der Stadt Hall zu übermitteln.
Ansprechpartner
Claudia Ertl-Walder, BA
- Leiterin Abteilung Gesellschaft und Kultur
- gesellschaft-kultur@stadthall.at
- +43 5223/5845-3082
- +43 5223/5845-3089
Eva Karl, BA MA
- Abteilung Gesellschaft und Kultur
- gesellschaft-kultur@stadthall.at
- +43 5223/5845-3081
- +43 5223/5845-3129
Kontakt
Gesellschaft und Kultur
Oberer Stadtplatz 1 - 2
6060 Hall in Tirol
+43 5223 5845-3089
Parteienverkehr
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