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Stadtamt-Hall
Heizkostenzuschuss
Heizkostenzuschuss
Information und Antragsformulare für den Tirol-Zuschuss, erhalten Sie online sowie im Sozial- und Wohnungsamt Hall in Tirol, Oberer Stadtplatz 1-2, Rosenhaus, 1. Stock, Tel. 05223/5845-3070 oder Durchwahl -3071.
Für Haushalte, die den Heizkostenzuschuss bereits im Vorjahr erhalten haben, ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich. Diese bekommen den Folgeantrag per Post oder E-Mail zugeschickt, der dann an das Land Tirol retourniert werden muss.
Für Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage sowie MindestsicherungsbezieherInnen, die den Zuschuss im Vorjahr erhalten haben, ist keine neuerliche Antragsstellung erforderlich.
Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt 250 Euro pro Haushalt. Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder Schüler- und Studentenheimen.
Weitere Auskünfte und Formulare
Mehr Information und Antragsformulare erhalten Sie online unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss sowie im Sozial- und Wohnungsamt Hall in Tirol, Oberer Stadtplatz 1-2, Rosenhaus, 1. Stock, Tel. 05223/5845-3070 oder Durchwahl -3071.