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Im Bild: Rosengasse Arbesgasse (Foto: Watzek)

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Neuigkeiten

MGV Hall in Tirol 1853 spendet für die kleine Mara

Für den Haller Männergesangsverein ist es nicht nur ein Bedürfnis, sondern mittlerweile schon gelebte Tradition, sich auch sozial zu engagieren. Aus den verbleibenden Einnahmen des seit Jahren durch den MGV erfolgreich organisierten Adventkonzertes „Weihnachtliche Weisen“ wird stets ein Großteil für einen guten Zweck gespendet. So wurde dieses Mal Ende Jänner die Familie der kleinen Mara finanziell unterstützt, womit sich der MGV Hall in Tirol 1853 an dringend notwendige Investitionen iZm einem behindertengerechten Umbau des Autos bzw. an der Anschaffung eines speziellen Kindersitzes beteiligen konnte. Mara kämpft seit ihrem ersten Lebensjahr gegen den seltenen Gendefekt KCNT1. Neben dem Obmann des MGV ließen es sich auch die Vorstände der Raiffeisen Regionalbank Hall in Tirol als Vertreter des Hauptsponsors des MGV sowie Franz Posch, der bereits seit 29 Jahren mehr als erfolgreich für die musikalische Leitung der „Weihnachtlichen Weisen“ verantwortlich zeichnet, nicht nehmen, bei der Scheckübergabe anwesend zu sein. Der Vater der kleinen Mara übernahm sichtlich gerührt den Scheck in den Räumlichkeiten der Raiffeisen Regionalbank Hall in Tirol.

 

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Neue gebührenpflichtige Kurzparkzone - mit Übersichtsplan

In der Gemeinderatssitzung vom 4. Feber 2025 wurde die Einrichtung einer zusätzlichen gebührenpflichtigen Kurzparkzone nordwestlich sowie südlich der Haller Altstadt beschlossen. Diese neue Zone wird ab Montag, 3. März 2025 gültig (siehe Grafik – violette Einfärbung).

Bereits ab 1. Jänner wurde der Zeitraum für das gebührenpflichtige Parken in den Bereichen „Altstadt“, Parkplatz „Saline“ und Parkplatz „Stiftsgarten“ von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr erweitert (siehe Grafik – blau und gelb). Nun folgt ein zweiter Schritt, in dem südlich sowie nord-westlich der Altstadt die bisherige kostenlose Kurzparkzone in eine gebührenpflichtige Kurzparkzone geändert wird. Hier darf wie bei den Parkplätzen „Saline“ und „Stiftsgarten“ bis zu 180 Minuten geparkt werden. Generell gelten in den neuen Kurzparkzonen die gleichen gebührenpflichtigen Zeiten. Sonn- und Feiertage sind kostenfrei.

Mit Montag, 3. März 2025 wird die neue gebührenpflichtige Kurzparkzone aktiv. Der Ticketkauf ist mit Bargeld oder Debit-Funktion an den Parkscheinautomaten möglich, als Alternative gibt es zudem noch die EasyPark-App. 

Eine weitere Änderung betrifft die Speckbacherstraße: Hier werden anstelle des bisherigen Parkverbots vor dem ehemaligen Schleckergeschäft nun neue Kurzparkzonen-Parkflächen geschaffen.

Hier eine Übersicht über die Kurzparkzonen im gesamten Stadtgebiet von Hall in Tirol, Plan gültig ab März 2025:

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Künstlergruppe vor großem Zirkuszelt

Manege frei für den Circo PaniKo – Spendenaufruf

Kulturlabor Stromboli:  Helft uns, unseren geliebten Zirkus zurück nach Hall zu bringen! 

Mit seinem einzigartigen künstlerischen Zugang, seinem unkonventionellen Auftreten und seinen unverwechselbaren Charakteren hat der aus Bologna stammende „Circo PaniKo“ bereits dreimal jede Menge Esprit, Lebensfreude, gute Laune und Zuversicht in Hall verbreitet. Das Artist:innen-Kollektiv aus Italien tourt mit 15 bis 20 internationalen Künstler:innen und eigenem Zelt durch die Lande und verwebt in seinen Programmen Zirkusartistik mit Live-Musik, Tanz und Akrobatik. Dabei entführt der „Circo PaniKo“ sein Publikum in eine Welt voller Magie, Fantasie und feinsinnigem Humor. Und kreiert Momente, die in der derzeitigen Kulturkrise in Hall ganz besonders fehlen!
In den Jahren 2019, 2022 und 2023 hat das Kulturlabor Stromboli die jeweils zweiwöchigen „Circo PaniKo“-Gastspiele im Hofratsgarten der Burg Hasegg organisiert. Aufgrund der Subventionskürzungen der Stadt Hall können wir den „Circo PaniKo“ nun aber nur mit eurer Unterstützung zurückholen. 

Damit der Zirkus wieder in Hall seine Zelte aufschlagen kann, benötigen wir eine Basisfinanzierung von € 7.000,00. Damit werden Transporte, Technik- und Infrastrukturkosten, Genehmigungen, Werbung, Materialien und ein kleines Rahmenprogramm finanziert.  

Der Zirkus und seine freischaffenden Artist:innen leben von den Eintrittsgeldern, deren Höhe die Besucher:innen nach eigenem Ermessen selbst bestimmen können. Schließlich „dobbiamo mangiare anche noi“ („müssen auch wir essen“) – wie am Ende jeder Vorstellung charmant erklärt wird.
Die PaniKo-Familie ist in den Startlöchern und hungrig nach Hall. Im Mai/Juni 2025 möchte das einzigartige Kollektiv mit neuem Programm im Gepäck zurückkehren. Bitte helft uns dabei, dies zu ermöglichen: Denn manchmal tut es gut, wenn das Leben ein Zirkus ist. 
Gemeinsam können wir das schaffen – Forza!


Spendenkonto: IBAN AT28 3636 2000 0008 6991
Verwendungszweck: Circo PaniKo

Die Circo-PaniKo-Spende kann auch online getätigt werden: Link zur Spendenplattform

Info: Gerne stellen wir Firmen eine MWSt-Rechnung über ein Sponsoring aus. In diesem Fall bitten wir um Kontaktaufnahme per Mail an kulturlabor@stromboli.at oder unter der Telefonnummer 05223-45111. 
 

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Einschreibung in die städtischen Kinderkrippen und Kindergärten 2025/26

Die Einschreibung für das Kinderkrippen- und Kindergartenjahr 2025/2026 findet nach vorheriger Terminvereinbarung in der jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtung statt. Setzen Sie sich zu den unten genannten Zeiten mit Ihrer bevorzugten Kinderkrippe bzw. Kindergarten in Verbindung.

STÄDTISCHE KINDERKRIPPEN

Kinderkrippe Bachlechnerstraße, Bachlechnerstraße 1a, 6060 Hall in Tirol
Telefon 05223/22536, Terminvereinbarung am Donnerstag, 06.03.2025 von 
08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr
    
Kinderkrippe Glashüttenweg, Anna-Dengel-Straße 20d, 6060 Hall in Tirol
Telefon 05223/22434, Terminvereinbarung am Donnerstag, 06.03.2025 von 
08:00 bis 14:00 Uhr


STÄDTISCHE KINDERGÄRTEN

Kindergarten Bachlechnerstraße, Bachlechnerstraße 1, 6060 Hall in Tirol
Telefon 05223/45563, Terminvereinbarung am Donnerstag, 06.03.2025 von 
08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr

Kindergarten Fuxmagengasse, Fuxmagengasse 20, 6060 Hall in Tirol
Telefon 05223/45561, Terminvereinbarung am Donnerstag, 06.03.2025 von 
08:00 bis 14:00 Uhr
    
Kindergarten Glashüttenweg, Anna-Dengel-Straße 20d, 6060 Hall in Tirol
Telefon 05223/22435, Terminvereinbarung am Donnerstag, 06.03.2025 von 
08:00 bis 14:00 Uhr

Kindergarten Kaiser-Max-Straße, Kaiser-Max-Straße 46a, 6060 Hall in Tirol
Telefon 05223/22547, Terminvereinbarung am Donnerstag, 06.03.2025 von 
08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr

Kindergarten Schlöglstraße, Schlöglstraße 15, 6060 Hall in Tirol
Telefon 05223/45562, Terminvereinbarung am Donnerstag, 06.03.2025 von 
08:00 bis 14:00 Uhr

Kindergarten Weißenbachstraße, Weißenbachstraße 5a, 6060 Hall in Tirol
Telefon 05223/45860, Terminvereinbarung am Donnerstag, 06.03.2025 von 
08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr

FÜR KINDER, DIE BIS ZUM 31. AUGUST 2025 IHR FÜNFTES 
LEBENSJAHR VOLLENDEN, IST DER KINDERGARTENBESUCH 2025/2026 VERPFLICHTEND.

 

Hier finden Sie die Einschreibformulare,

welche Sie nach Möglichkeit ausgefüllt zur Einschreibung mitbringen.

Sie werden weiters ersucht, bei der Einschreibung Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes bzw. eines Erziehungsberechtigten vorzulegen. Nach Möglichkeit bringen Sie auch Ihr Kind und ein aktuelles Foto von ihm zur Einschreibung mit. 
 

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Pächter gesucht: Schwimmbadrestaurant samt zwei Kioske in Hall in Tirol

Ab dem 08. Mai 2025 öffnet das Schwimmbad in Hall in Tirol wieder seine Tore und bietet den perfekten Ort, um den Sommer zu genießen. Die Hall AG sucht einen motivierten Gastronomen,
der das Schwimmbadrestaurant und die beiden Kioske mit einem kreativen Konzept führt und so einen einzigartigen Ort für seine Gäste schafft.

Über das Objekt:

  • Schwimmbad-Restaurant: Direkt am neu sanierten Schwimmbad & neben dem Campingplatz gelegen, umgeben von grüner Natur. Hier befindet sich ein Gastraum mit einer gut ausgestatteten Küche und einem gemütlichen Schankbereich.
    Eine große Sonnen-Terrasse mit 100 Sitzplätzen und herrlichem Ausblick über die Anlage lädt ein, den Sommer unter freiem Himmel zu genießen.
  • Die Kioske: Zwei Kioske stehen zur Verfügung – einer im Erdgeschoss des Restaurants und der andere im Schwimmbadbereich. Ideal für kleinere Snacks und Erfrischungen zwischendurch.

Was wir erwarten:

  • Eine gültige Gastgewerbekonzession und ein Befähigungsnachweis, der Ihre Erfahrung & Leidenschaft für die Gastronomie belegt.
  • Ein kreatives Betriebskonzept, das eine einladende Atmosphäre schafft und eine Speisekarte bietet, die regionale Produkte einbezieht.
  • Eine gute Planung für den Personaleinsatz und ein freundlicher Empfang für die Gäste.

Was wir bieten:

  • Ein lebendiges, saisonales Gastronomieangebot in einer der schönsten Regionen.
  • Freiraum, um Ihr Konzept kreativ umzusetzen.
  • Unterstützung durch unser Unternehmen für einen erfolgreichen Start.

Bewerbung:

Wenn Sie Interesse haben, diesen besonderen Ort für unsere Gäste zu gestalten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen bis spätestens 31. März 2025:

  • Ein Betriebskonzept, das Ihre Ideen für das Restaurant und die Atmosphäre widerspiegelt.
  • Nachweise über Ihre gastronomische Erfahrung.
  • Ein Angebot inklusive Pachtzins für den Betrieb.

Ihre Bewerbungen mit Ihrem Angebot für den Pachtbetrieb an:

HALLAG Kommunal GmbH
Augasse 6, 6060 Hall in Tirol
Ing. Harald Graus
Telefon: 05223/5855-5113
E-Mail: h.graus@hall.ag


 

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Livestream der Gemeinderatssitzung vom 4. Februar 2025

Am Dienstag, 4. Februar 2025, um 18.00 Uhr, fand im Kurhaus eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.
Die Gemeinderatssitzung wurde via Livestream im Internet übertragen.

Hier können Sie die Sitzung im Internet nachsehen: Livestream der Gemeinderatssitzung

KUNDMACHUNG

Am Dienstag, 4. Februar 2025, um 18.00 Uhr, findet im Kurhaus eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Tagesordnung

1.    Niederschrift vom 05.11.2024 und 16.12.2024
2.    Raumordnungsangelegenheiten
    2.1.    Erlassung des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes (Nr. 8/2024) betreffend Grundstücke .945 und 583/5, beide KG Hall, Försterpark
    2.2.    Änderung des Flächenwidmungsplanes (Nr. 100) betreffend Grundstück 140, KG Heiligkreuz II, Heiligkreuzer Feld
    2.3.    Erlassung des Bebauungsplanes (Nr. 9/2024) betreffend Grundstück 140, KG Heiligkreuz II, Heiligkreuzer Feld
    2.4.    Änderung des Flächenwidmungsplanes (Nr. 101) betreffend Teilfläche des Grundstücks 1122, KG Hall, Thurnfeldgasse
    2.5.    Erlassung des Bebauungsplanes (Nr. 7/2024) betreffend Grundstück 1122, KG Hall, Thurnfeldgasse
    2.6.    Änderung des Flächenwidmungsplanes (Nr. 102) betreffend Teilflächen des Grundstücks 206, KG Hall, Sewerstraße
    2.7.    Erlassung des Bebauungsplanes (Nr. 10/2024) betreffend Grundstücke .390 und 206, beide KG Hall, sowie Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes (Nr. 10/2024) betreffend Grundstück .390 und Teilfläche des Grundstücks 206, KG Hall, Sewerstraße
3.    Mittelfreigaben
    3.1.    Upgrade SeCom Telefonanlage & Pflegeruf
    3.2.    Mobile Jugend- u. Gemeinwesenarbeit IBK-Land Ost - Jahressubvention 2025
    3.3.    Lambichler Jugendhaus Park In - Subvention 2025
    3.4.    SOG - einmalige Beiträge 2025 - Mittelfreigabe
    3.5.    Ensemble - Innenrestaurierungsaktion- Mittelfreigabe 2025
4.    Nachtragskredite
5.    Auftragsvergaben
6.    Liegenschaftsangelegenheiten der Hall AG/HALLAG Kommunal GmbH
7.    Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates vom 29.04.2004 , betreffend die Erlassung eines Parkverbotes in der Speckbacherstrasse, im Bereich des Hauses Nr.: 3 (Firma Schlecker)
8.    Änderung der Verordnung des Gemeinderates vom 30.01.2023, Nr.: StVO 2023/008
9.    Einrichtung einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone nordwestlich sowie südlich der Altstadt
10.    Änderung der Parkabgabeverordnung 2025
11.    Wahl eines Mitgliedes mit beratender Stimme in den RBVA
12.    Antrag von SPÖ Hall vom GR 16.12.2024 Betreffend Budgetkonsolidierung
13.    Personalangelegenheiten
14.    Anträge, Anfragen und Allfälliges

Hall in Tirol, am 29. Januar 2025
 

Der Bürgermeister:

    Dr. Christian Margreiter eh.

 

 

Die Tagesordnung wird an der Amtstafel öffentlich kundgemacht.

 

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Radieschenprinzessin Anna: Eine Botschafterin für den Genuss und die Region

Beim diesjährigen Jungbauernball in Thaur wurde Anna Felderer zur Radieschenprinzessin 2025 gekrönt. Mit großer Vorfreude wird Anna, die aus einem Gemüsebaubetrieb kommt, die ehrenvolle Rolle übernehmen, die Gemüseregion Thaur als Botschafterin für den regionalen Gemüseanbau zu repräsentieren.

Die feierliche Krönung fand mit dem Radieschen-Diadem statt, das aus edlem Silber vom Haller Goldschmied Alexander Kocofan gefertigt wurde. Dieses funkelnde Schmuckstück wird durch 100 glitzernde Cubic-Zirkonia-Steine von Swarovski verziert und wird Anna bei allen offiziellen Anlässen im Jahr 2025 begleiten.

Das traditionelle Haller Radieschenfest, das unter dem Zeichen von Prinzessin Anna steht, ist für Samstag, den 26. April 2025, geplant. Das Radieschenfest gilt als beliebter kulinarischer Frühlingsauftakt im Herzen der Genussregion Nordtiroler Gemüse und wird jährlich in der charmanten Altstadt von Hall in Tirol gefeiert. Die Organisation erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen der Bauernschaft Thaur und dem Stadtmarketing Hall in Tirol.
Besucher des Radieschenfests dürfen sich nicht nur auf die delikaten Produkte der Region freuen, sondern auch auf ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm mit musikalischen Darbietungen, traditionellen Jungschuhplattlern und Kinderprogramm.

Markieren Sie sich den Termin im Kalender und erleben Sie, wie Radieschenprinzessin Anna das Radieschenfest 2025 eröffnet – ein Fest, das alle Sinne anspricht und die Verbundenheit zur Natur sowie die Vielfalt regionaler Produkte feiert.
 

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Neujahr 2025: HallerInnen machen sich Gedanken

Interessante Gedanken über ihre Heimatstadt und deren Entwicklung machten sich bekannte HallerInnen. Eine Interviewserie als Kurzfilm.

Dieser Film sollte eigentlich beim Neujahrstreffen 2025 im Salzlager vor großem Publikum präsentiert werden, leider musste die Veranstaltung ja bekannterweise abgesagt werden. Diese bereits getätigte Vorarbeit als Interviewserie mit HallerInnen zum Thema Stadtentwicklung wird nun im Internet der Allgemeinheit zugänglich gemacht. 

Was wunderbar ist und was verbessert werden sollte

Zum Inhalt: Kurt Duracher, Gastronom und Wirt der Bretze, Michaela Sint, die Direktorin der Volksschule Unterer Stadtplatz, das Fotografenpaar Brigitte und Gerhard Watzek, Nico Vettori von Vettori Mode und Pfarrer Jakob Patsch sprechen in kurzen Beiträgen über ihre Ansichten zur Stadt Hall. 

Wünsche handeln von Belebung bis zu mehr Ruheflächen

Die Ideen der Interviewten reichen vom Leben und Wirtschaften in Hall, was verbessert werden sollte um die Stadt lebendiger zu gestalten bis zum Wunsch einer verkehrsberuhigten Zone am Unteren Stadtplatz. Das Kapital der schönsten Altstadt weit und breit sollte mehr genützt werden, ohne die Ruhe und Gelassenheit zu sehr zu belasten. Auch viel Positives wurde erwähnt, wie die wachsende Anzahl an Dienstleister oder der Mix an Geschäften und Lokalen. 

Redaktion: Christoph Sailer, Kamera und Schnitt Jakob Strassl.

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Livestream der Gemeinderatssitzung vom 16. Dezember 2024

Am Montag, 16. Dezember 2024, um 17.00 Uhr, fand im Kurhaus eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.
 Die Gemeinderatssitzung wurde via Livestream im Internet übertragen.

Hier können Sie die Sitzung im Internet nachsehen: Livestream der Gemeinderatssitzung

KUNDMACHUNG

Am Montag, 16. Dezember 2024, um 17.00 Uhr, findet im Kurhaus eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Tagesordnung

1.    Niederschriften vom 24.09.2024 und 22.10.2024
2.    Raumordnungsangelegenheiten
    2.1.    Erlassung des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes (Nr. 6/2023) betreffend Grundstücke 889/2 und .1177, beide KG Hall, Südtiroler Straße
    2.2.    Änderung des Flächenwidmungsplanes (Nr. 97) betreffend Grundstücke 1357 und 1365, beide KG Hall, Max-Weiler-Straße / Krajncstraße
    2.3.    Erlassung des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes (Nr. 3/2024) betreffend Grundstück 1365, KG Hall, Krajncstraße
    2.4.    Erlassung des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes (Nr. 4/2024) betreffend Grundstück 1357, KG Hall, Max-Weiler-Straße
    2.5.    Erlassung des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes (Nr. 5/2024) betreffend Grundstücke 242/14 und .580, beide KG Hall, Fuxmagengasse / Erlerstraße
    2.6.    Änderung des Flächenwidmungsplanes (Nr. 98) betreffend Teilflächen der Grundstücke 94 und 969/1, beide KG Hall, Amtsbachgasse / Innsbrucker Straße
    2.7.    Änderung des Flächenwidmungsplanes (Nr. 99) betreffend Grundstück 142/1, KG Heiligkreuz II, Heiligkreuzer Feld
    2.8.    Erlassung des Bebauungsplanes (Nr. 6/2024) betreffend Grundstück 142/1, KG Heiligkreuz II, Heiligkreuzer Feld
3.    Mittelfreigaben
4.    Nachtragskredite
5.    Auftragsvergaben
6.    Liegenschaftsangelegenheiten der Hall AG/HALLAG Kommunal GmbH
7.    Verkehrsangelegenheiten
    7.1.    Neuverordnung Kurzparkzone Altstadt
    7.2.    Änderung Kurzparkzone Bereich Parkplatz "Saline"
    7.3.    Änderung der Kurzparkzone Bereich Parkplatz "Stiftsgarten"
8.    Erlassung der Parkabgabeverordnung 2025
9.    Abgaben und privatrechtliche Entgelte ab 01.01.2025
10.    Abgaben und privatrechtliche Entgelte 2025; Ermäßigungen und Ausnahmen
11.    Anträge zum Haushaltsplan 2025
12.    Prüfbericht "Stadtgemeinde Hall in Tirol 2024" der Abteilung Gemeinden des Amtes der Tiroler Landesregierung
13.    Personalangelegenheiten
14.    Anträge, Anfragen und Allfälliges

Hall in Tirol, am 13. Dezember 2024    

Der Bürgermeister:

    Dr. Christian Margreiter eh.

 

 

Die Tagesordnung wird an der Amtstafel öffentlich kundgemacht.

 

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Tiroler Gutscheine: Wir schenken regional

Eine gemeinsame Werbeplattform bündelt regionale Gutscheinsysteme und macht damit Schenken noch einfacher. 
Egal ob im Außerfern, im Oberland, in der Landeshauptstadt oder im Unterland: Gutscheine sind das mit Abstand beliebteste Geschenk der Tirolerinnen und Tiroler. Besonders wenn es sich dabei um lokale Einkaufsgutscheine handelt, stärken diese den Wirtschaftsstandort Tirol und binden die Kaufkraft in der jeweiligen Region. Das erhält und belebt die Ortskerne und Einkaufsstraßen und schafft attraktive Arbeitsplätze in allen Tiroler Bezirken.

Dabei sind regionale Einkaufsmünzen und -gutscheine nicht nur im privaten Bereich eine geniale Geschenkidee. Viele Unternehmen sind noch auf der Suche nach Weihnachtsgeschenken für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dafür sind die Angebote der Tiroler Orts- und Stadtmarketingorganisationen ideal. Denn die Einkaufsmünzen und Gutscheine fördern nicht nur die lokale Wirtschaft, sondern sind für Unternehmen zudem bis maximal 186 Euro jährlich pro Mitarbeiter:in steuerfrei.

Mit freundlicher Unterstützung der Wirtschaftskammer Tirol und der Standortagentur Tirol.

www.wir-schenken-regional.tirol

Die folgenden Tiroler Orts- und Stadtmarketingorganisationen bieten lokale Einkaufswährungen an:

Fulpmes: Stubai-Taler
Fügen: crowny
Hall in Tirol: Guldiner
Innsbruck: Inn-Taler
Kitzbühel: Kitz-Zehner
Kufstein: Kufsteiner Dukaten
Landeck: Gutscheine der Leistungsgemeinschaft Landeck-Zams
PillerseeTal: PillerseeTaler
Schwaz: Silberzehner
St. Johann in Tirol: St. Johanner Einkaufsgutscheine
Telfs: Telfer Gutsch(w)ein
Wattens: Einkaufsgutschein Kristallregion
Wildschönauer Wirtschaft: Wildschönauer Drachentaler
Wirtschaft im westlichen Mittelgebirge: Regiotaler
WiR-Alpbachtal: WiR-Gutscheine
Wörgl: Wörgl-Gutscheine

 

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Gemeinderatssitzung vom 5. November 2024

Am Dienstag,  5. November 2024, um 18.00 Uhr, fand im Kurhaus eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Hier können Sie die Sitzung nachsehen: Livestream der Gemeinderatssitzung
 

KUNDMACHUNG

Am Dienstag, 5. November 2024, um 18.00 Uhr, findet im Kurhaus eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt.

Tagesordnung

1.    Raumordnungsangelegenheiten
2.    Mittelfreigaben
3.    Nachtragskredite
4.    Auftragsvergaben
5.    Abfallgebührenordnung ab 1.1.2025
6.    Abgaben und privatrechtliche Entgelte ab 01.01.2025
7.    Abgaben und privatrechtliche Entgelte 2025; Ermäßigungen und Ausnahmen
8.    Entgelte für die Wohn- und Pflegeheime der Stadt Hall ab 01.01.2025
9.    Verein Kulturlabor Stromboli – Vereinbarung Kommunalsteuer 01.01.2024 bis 31.12.2028
10.    Geschäfts- und Betriebsordnung für den gemeinnützigen Betrieb der Stadtbücherei Hall in Tirol
11.    Dienstleistungsvertrag Gesundheits- und Sozialsprengel Hall - Vertragsverlängerung 2025
12.    KR-Felder-Straße: Verordnung eines Halte- und Parkverbotes
13.    Aufhebung Parkplätze am Oberen Stadtplatz
14.    Liegenschaftsangelegenheiten der Hall AG/HALLAG Kommunal GmbH
    14.1.    Erwerb von einem Grundstück (Trennstück) für eine Trafostation
15.    Verlängerung der Ladenöffnungszeiten im Rahmen der Veranstaltung "722 Jahre Stadt Hall in Tirol - Wir feiern Geburtstag"
16.    Verlängerung der Laden-Öffnungszeiten im Rahmen der Veranstaltung "Haller Nightseeing"
17.    Personalangelegenheiten
18.    Anträge, Anfragen und Allfälliges
 

Hall in Tirol, am 29. Oktober 2024    

Der Bürgermeister:
Dr. Christian Margreiter
 

 

Die Tagesordnung wird an der Amtstafel öffentlich kundgemacht.

 

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NEU Zeitpolster Team in Hall und Umgebung: Wertvolle Stütze, die den Alltag erleichtert

Die Gruppe Zeitpolster Hall und Umgebung gibt es seit Juni 2024 und umfasst die Gemeinden Hall, Absam, Thaur, Rum, Tulfes, Gnadenwald, Baumkirchen, Fritzens, Wattens, Wattenberg, Volders, Volderberg und Mils.
Wir haben derzeit 10 Mitarbeiter(innen) und bieten all die Dinge an, die früher im Bereich Nachbarschaftshilfe abgedeckt wurden. Vom Einkaufen oder Medikamente besorgen, über Begleitung zum Arzt oder ins Theater, Kinderbetreuung, einem Spaziergang, handwerkliche Hilfe oder Hilfe im Garten bis hin zum mal einfach einen Ratscher zu Hause oder im Cafe. 

Wir machen auch Ausflüge und Fahrdienste aller Art, ob zum Friedhof, oder mal wieder in die Stadt uvm. 
Kurz gesagt, wir sind für Jung & Alt da, arbeiten im Ehrenamt und haben schon einige Familien und Einzelpersonen in regelmäßiger Betreuung. Pro Stunde ist ein Solidaritätsbeitrag von 9 Euro u.a. für die Versicherungen der Helfenden zu zahlen.
 

Wenn Sie Hilfe im Alltag benötigen, oder Teil unseres Teams sein möchten, dann melde dich gern unter team.hall-umgebung@zeitpolster.com oder Tel. 0664-8848 7921

 

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Anbringen von Photovoltaik- und Solaranlagen

Gestaltungsleitfaden für das bewilligungspflichtige Vorhaben in der Schutzzone und bei charakteristischen Gebäuden gemäß den Bestimmungen des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes online unter www.hall-in-tirol.at/Buergerservice/Bauen/Denkmal-und-Ortsbildschutz.

Die charakteristischen Stadt- und Ortsbilder Tirols sind ein über Jahrhunderte gewachsenes Erbe des Landes. Ziel des Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes (SOG) ist es, die baukulturelle Qualität zu erhalten und an die künftigen Generationen weiterzugeben. Das gilt im Besonderen für Westösterreichs größte Altstadt, die von Hall. Der vorliegende Leitfaden ist eine wichtige Hilfestellung einerseits zur Erhaltung und Weiterentwicklung der charakteristischen Stadt- und Ortsbilder und andererseits zur Erreichung der Energie- und Klimaziele.

Land Tirol forciert den Ausbau von Photovoltaikanlagen

„Das Rückgrat der Energieautonomie bildet die Wasserkraft, aber auch Photovoltaik spielt eine ganz zentrale Rolle. In unserem Energie-Ziel-Szenario ist vorgesehen, dass nahezu alle von der Sonneneinstrahlung her geeigneten Dachflächen für die Produktion von Sonnenstrom genutzt werden sollen. Photovoltaik auf der grünen Wiese soll die Ausnahme sein. Bis zum Jahr 2050 wollen wir rund ein Fünftel unseres Energiebedarfs aus Sonnenkraft produzieren“, betont Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler und ergänzt: „Die Energiewende erfordert Veränderung und Eingriffe – in die Natur und auch in das Stadt- und Ortsbild. Diese Eingriffe sollen so schonend wie möglich erfolgen. Das eine oder andere Mal wird man auch sagen, dass ein Projekt nicht realisiert werden kann. Unser primäres Ziel ist es aber, Photovoltaik- bzw. Solaranlagen zu ermöglichen – auch in SOG-Schutzzonen.“

Dachlandschaften in der Haller Altstadt im besonderen Fokus

Für DI Silvia Hartl, Abteilung Denkmalschutz des Stadtbauamtes Hall in Tirol, sind in der historischen Altstadt Photovoltaikanlagen wie Solarthermieanlagen besonders sorgfältig zu behandeln: „Die Planung von PV- und Solaranlagen hat mit Rücksicht auf die historische Dachlandschaft und Baudenkmale zu erfolgen. Damit der zusammenhängende Eindruck von Dachflächen bestehen bleibt, sind die Anlagen so zu konzipieren, dass sie kompakte Flächenkörper darstellen und genügend Abstand von Graten, Traufen und Verschneidungen aufweisen. Die Paneele müssen dachparallel, bei Erneuerung der Dachhaut flächenbündig in die Dachhaut integriert bzw. allenfalls mit technisch geringstmöglichem Abstand aufgesetzt werden.“

Ziele und wichtige Hinweise zur Anwendung des Leitfadens

Der vorliegende Gestaltungsleitfaden gibt den AntragstellerInnen, die eine Photovoltaik- bzw. Solaranlage in einer SOG-Schutzzone errichten wollen, einen Überblick über den Planungsablauf und informiert über die qualitativen Anforderungen hinsichtlich der Gestaltung der Photovoltaik- bzw. Solaranlage. Zusätzlich dient der Leitfaden den SOG-Gemeindevertretern als Hilfswerkzeug für eine objektive Beurteilung des Antrages. Stadt- und Ortsbildschutz und die Gewinnung von Solarenergie schließen sich nicht grundsätzlich aus. Eine Photovoltaik- bzw. Solaranlage beeinflusst in der Regel die charakteristische Erscheinung eines Objekts, eines Ensembles und auch das Stadt- und Ortsbild. Deshalb unterliegen derartige Maßnahmen der Bewilligungspflicht nach § 17 Abs. 1 lit. d Z 4 des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2021 - SOG 2021 durch die zuständige Baubehörde.Die Bewilligung setzt ein Gutachten der Vertretung der Gemeinde im Sachverständigenbeirat voraus,  das die Anforderungen im spezifischen Fall individuell beurteilt.

Die sorgfältige Planung und Ausführung verlangt nach einer intensiven Auseinandersetzung mit dem gebauten Bestand und seinen Eigenheiten sowie der näheren und weiteren Umgebung. Jedes Gebäude hat unterschiedliche Voraussetzungen bezüglich Architektur, Lage, Einsehbarkeit und Bedeutung für das Stadt- und Ortsbild. DI Silvia Hartl vom Stadtbauamt Hall ist Ansprechpartnerin für die Abwicklung von bewilligungspflichtigen Maßnahmen nach dem Stadt und Ortsbildschutz und für das Bundesdenkmalamt.

 

 

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Michael Neuner vor einem Beispiel-Paket einer Bevorratung für den Notfall.

Sind Sie für den Blackout gerüstet?

Welche Krise oder Notfall auch immer eintritt, BürgerInnen und Stadtgemeinde Hall in Tirol sollten auf alle Szenarien vorbereitet sein. Von großer Bedeutung dabei ist die Eigenverantwortung. Verpflegung, Apotheke, Hygiene und Energieversorgung müssen dabei bedacht werden.

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