Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht die allgemeine Schulpflicht. Kinder, die bis zum 1. September 2025 das 6. Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 schulpflichtig und müssen eingeschrieben werden.
Die Einschreibung in den Haller Volksschulen findet zu folgenden Zeiten statt:
VOLKSSCHULE AM STIFTSPLATZ, Schulgasse 1:
Mittwoch, 19. Feber 2025
von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr.
VOLKSSCHULE AM UNTEREN STADTPLATZ, Unterer Stadtplatz 14:
Mittwoch, 19. Feber 2025
von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr.
VOLKSSCHULE SCHÖNEGG, Kaiser-Max-Straße 46a:
Mittwoch, 19. Feber 2025
von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr.
Bei der Anmeldung sind folgende Personaldokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
a) Geburtsurkunde des Kindes, Staatsbürgerschaftsnachweis oder ein gültiger Reisepass;
b) Nachweis über die Wohnsitzmeldung
c) Nachweis über die Obsorgeberechtigung
d) Nachweis der Sozialversicherungsnummer
e) Nachweis des religiösen Bekenntnisses
Die persönliche Vorstellung der schulpflichtig werdenden Kinder erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, sind auf Ansuchen ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie bis zum 1. März des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen.
Die erforderlichen Anträge dazu sind bis spätestens 21. Feber 2025 in den Direktionen einzubringen, wo auch nähere Auskünfte erteilt werden.
SPRENGELEINTEILUNG 2025/2026:
VOLKSSCHULE AM STIFTSPLATZ:
Schulpflichtige Kinder, die in folgenden Straßen bzw. Stadtteilen wohnen, sind für den Besuch der Volksschule am Stiftsplatz eingeteilt und müssen auch dort eingeschrieben werden:
Stadtzentrum (gesamter Altstadtbereich), Badgasse, Breitweg, Bruckergasse, Erlerstraße, Fassergasse, Franz-Reinisch-Platz, Fuxmagengasse, Hötzendorfplatz, Kiechlanger, Krippgasse, Kurzer Graben, Magdalenastraße, Marktgasse, Milser Straße HNr. 10, Recheisstraße, Rudolfstraße, Salvatorgasse, Salzburger Straße HNr. 1, Schlossergasse, Schmiedtorgasse, Schumacherweg, Schweygerstraße, Sewerstraße, Stolzstraße, Thurnfeldgasse, Unterer Stadtplatz HNr. 2, Wallpachgasse, Zollstraße HNr. 5a.
VOLKSSCHULE AM UNTEREN STADTPLATZ:
Schulpflichtige Kinder, die in folgenden Straßen wohnen, sind für den Besuch der Volksschule am Unteren Stadtplatz eingeteilt und müssen auch dort eingeschrieben werden:
Alte Landstraße, Anna-Dengel-Straße HNr. 8, 10b, 10c, 12, 12a, 12b, und 12g, Bahnhofstraße, Brockenweg, Försterpark, Gerbergasse, Glashüttenweg, Heiligkreuzer Feld, Innsbrucker Straße, Kasernenweg, Lendgasse, Obere Lend, Osterfeld, Pfannhausstraße, Pöllstraße, Purnerstraße, Reimmichlstraße, Riedau, Rohrbachstraße, Samerweg, Schopperweg, Sigweinweg, Südtiroler Straße, Tschidererweg, Untere Lend, Unterer Stadtplatz HNr. 20, Weinfeldgasse, Winterthurer Straße, Ziegelweg, Zottstraße.
VOLKSSCHULE SCHÖNEGG:
Schulpflichtige Kinder, die in den folgenden Straßen wohnen, sind für den Besuch der Volksschule Schönegg eingeteilt und müssen auch dort eingeschrieben werden:
Anna-Dengel-Straße HNr. 14a, 16a, Bei der Säule, Chryseldis-Straße, Faistenbergerstraße, Gilmstraße, Innweg, Kaiser-Max-Straße, Krajncstraße, Milser Straße östlich vom Krankenhaus (HNr. 16, 16a, 24a, 25b, 27, 28 und 31), Schinderegg, Schlangglfeld, Schönegg, Schranne, Sparberegg, Weißenbachgraben, Zollstraße HNr. 12b und 12f.
Diese Einteilung ist unverbindlich, da sich die Stadtgemeinde Hall in Tirol eine endgültige Entscheidung über die Sprengeleinteilung vorbehalten muss.
Allfällige Wünsche zum Schulbesuch entgegen der angegebenen Sprengeleinteilung sind unabhängig von der Anmeldung unter Angabe von Gründen bis spätestens 21. Feber 2025 beim Schulamt der Stadt Hall in Tirol, Oberer Stadtplatz 1, mittels eines Antrages schriftlich einzubringen (Ansuchen Schulwechsel).
Weitere Auskünfte über die Schuleinschreibung erteilt das Schulamt (Tel. 5845-3060).
Hall in Tirol, am 17. Jänner 2025
Der Bürgermeister:
Dr. Christian Margreiter