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Im Bild: Rosengasse Arbesgasse (Foto: Watzek)

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Richtlinien für die Gewährung städtischer Förderungen des Gemeinderates der Stadtgemeinde Hall in Tirol vom 24. September 2024

Die Stadtgemeinde Hall in Tirol betrachtet die Vergabe von Förderungen (bzw. Subventionen), insbesondere an Vereine, sowie an natürliche und juristische Personen oder sonstige Institutionen, als eine bedeutende kommunale Aufgabe. Insbesondere gemeinnützige Vereine sollen als Partner der Stadtgemeinde Hall in Tirol im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden. Anträge müssen bis 31. Oktober vollständig im Stadtamt eingelangt sein, damit sie für das folgende Jahr berücksichtigt werden können. 

Informationen: Förderrichtlinien der Stadt Hall in Tirol
 

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Stadt Hall in Tirol (Foto: Stadtmarketing Hall in Tirol)