Die Stadtgemeinde Hall in Tirol betrachtet die Vergabe von Förderungen (bzw. Subventionen), insbesondere an Vereine, sowie an natürliche und juristische Personen oder sonstige Institutionen, als eine bedeutende kommunale Aufgabe. Insbesondere gemeinnützige Vereine sollen als Partner der Stadtgemeinde Hall in Tirol im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden. Anträge müssen bis 31. Oktober vollständig im Stadtamt eingelangt sein, damit sie für das folgende Jahr berücksichtigt werden können.
Informationen: Förderrichtlinien der Stadt Hall in Tirol