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Im Bild: Rosengasse Arbesgasse (Foto: Watzek)

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Ausschreibung SPRENGELARZT/SPRENGELÄRZTIN gemäß § 5 Gemeindesanitätsdienstgesetz

Gemäß § 5 Abs. 1 Gemeindesanitätsdienstgesetz ist in jedem Sanitätssprengel sicherzustellen, dass zumindest ein/e geeignete/r Sprengelarzt bzw. Sprengelärztin zur Verfügung steht. Mittels schriftlicher Vereinbarung können die sprengelärztlichen Aufgaben an Ärzte bzw. Ärztinnen, die zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt und aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation sowie der Lage ihres Wohnsitzes, Berufssitzes oder Dienstortes dazu geeignet sind, oder an entsprechende Einrichtungen, in denen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte und fachlich qualifizierte Ärzte bzw. Ärztinnen tätig sind, übertragen werden. 

Gemäß § 5 Abs. 4 Gemeindesanitätsdienstgesetz wird der beabsichtigte Abschluss einer derartigen Vereinbarung ausgeschrieben und somit zur Bewerbung für die Funktion eines Sprengelarztes bzw. einer Sprengelärztin des Sanitätssprengels Hall in Tirol eingeladen. 

Der Sanitätssprengel Hall in Tirol umfasst das Gebiet der Stadtgemeinde Hall in Tirol mit 16.192 Einwohner*innen (Stichtag 1.9.2024). Zu den sprengelärztlichen Aufgaben zählen insbesondere die Vornahme der Totenbeschau (§ 28 Gemeindesanitätsdienstgesetz), die Erstattung medizinischer Gutachten in Verwaltungsverfahren der Stadtgemeinde und erforderlichenfalls die Teilnahme an Amtshandlungen als medizinischer Sachverständiger. Als sodann im öffentlichen Sanitätsdienst stehende/r Arzt bzw. Ärztin können sich aus weiteren rechtlichen Bestimmungen (etwa Unterbringungsgesetz, Straßenverkehrsordnung 1960) auch Aufgaben für andere Rechtsträger ergeben, welche durch diese Rechtsträger selbst zu honorieren sind.

Ärzte bzw. Ärztinnen, die zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt und aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation sowie der Lage ihres Wohnsitzes, Berufssitzes oder Dienstortes dazu geeignet sind, werden eingeladen, sich unter Anschluss folgender Unterlagen zu bewerben: Lebenslauf, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis betreffend Ableistung Präsenzdienst/Zivildienst bzw. Befreiung von diesem (männliche Bewerber); beglaubigte Abschriften der beruflichen Qualifikationsnachweise wie Rigorosenzeugnisse, Promotionsurkunde, Bestätigungen von erfolgreich absolvierten ärztlichen Ausbildungen; Nachweise über die bisherige ärztliche Tätigkeit und der fachlichen Voraussetzungen; Angaben zum Wohn- bzw. Berufssitz bzw. Dienstort

Mit 01.01.2025 soll die Funktion als Sprengelarzt/Sprengelärztin besetzt werden und die entsprechende Vereinbarung zur Übertragung der sprengelärztlichen Aufgaben in Kraft treten.

Bewerbungen sind binnen drei Wochen ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Ausschreibung an der Amtstafel der Stadtgemeinde Hall in Tirol, somit bis einschließlich 03.10.2024, schriftlich bei der Stadtgemeinde Hall in Tirol, z.Hd. Herrn Stadtamtsdirektor Dr. Bernhard Knapp, Oberer Stadtplatz 1, 6060 Hall in Tirol, bzw. mit E-Mail über stadtamtsdirektion@stadthall.at  einzubringen. 


Der Bürgermeister:
Dr. Christian Margreiter

Die Ausschreibung wurde auch auf der Amtstafel der Stadt Hall kundgemacht.
 

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Ausschreibung SPRENGELARZT/SPRENGELÄRZTIN (Foto: Stadtmarketing Hall in Tirol)