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Im Bild: Rosengasse Arbesgasse (Foto: Watzek)

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Anbringen von Photovoltaik- und Solaranlagen

Gestaltungsleitfaden für das bewilligungspflichtige Vorhaben in der Schutzzone und bei charakteristischen Gebäuden gemäß den Bestimmungen des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes online unter www.hall-in-tirol.at/Buergerservice/Bauen/Denkmal-und-Ortsbildschutz.

Die charakteristischen Stadt- und Ortsbilder Tirols sind ein über Jahrhunderte gewachsenes Erbe des Landes. Ziel des Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes (SOG) ist es, die baukulturelle Qualität zu erhalten und an die künftigen Generationen weiterzugeben. Das gilt im Besonderen für Westösterreichs größte Altstadt, die von Hall. Der vorliegende Leitfaden ist eine wichtige Hilfestellung einerseits zur Erhaltung und Weiterentwicklung der charakteristischen Stadt- und Ortsbilder und andererseits zur Erreichung der Energie- und Klimaziele.

Land Tirol forciert den Ausbau von Photovoltaikanlagen

„Das Rückgrat der Energieautonomie bildet die Wasserkraft, aber auch Photovoltaik spielt eine ganz zentrale Rolle. In unserem Energie-Ziel-Szenario ist vorgesehen, dass nahezu alle von der Sonneneinstrahlung her geeigneten Dachflächen für die Produktion von Sonnenstrom genutzt werden sollen. Photovoltaik auf der grünen Wiese soll die Ausnahme sein. Bis zum Jahr 2050 wollen wir rund ein Fünftel unseres Energiebedarfs aus Sonnenkraft produzieren“, betont Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler und ergänzt: „Die Energiewende erfordert Veränderung und Eingriffe – in die Natur und auch in das Stadt- und Ortsbild. Diese Eingriffe sollen so schonend wie möglich erfolgen. Das eine oder andere Mal wird man auch sagen, dass ein Projekt nicht realisiert werden kann. Unser primäres Ziel ist es aber, Photovoltaik- bzw. Solaranlagen zu ermöglichen – auch in SOG-Schutzzonen.“

Dachlandschaften in der Haller Altstadt im besonderen Fokus

Für DI Silvia Hartl, Abteilung Denkmalschutz des Stadtbauamtes Hall in Tirol, sind in der historischen Altstadt Photovoltaikanlagen wie Solarthermieanlagen besonders sorgfältig zu behandeln: „Die Planung von PV- und Solaranlagen hat mit Rücksicht auf die historische Dachlandschaft und Baudenkmale zu erfolgen. Damit der zusammenhängende Eindruck von Dachflächen bestehen bleibt, sind die Anlagen so zu konzipieren, dass sie kompakte Flächenkörper darstellen und genügend Abstand von Graten, Traufen und Verschneidungen aufweisen. Die Paneele müssen dachparallel, bei Erneuerung der Dachhaut flächenbündig in die Dachhaut integriert bzw. allenfalls mit technisch geringstmöglichem Abstand aufgesetzt werden.“

Ziele und wichtige Hinweise zur Anwendung des Leitfadens

Der vorliegende Gestaltungsleitfaden gibt den AntragstellerInnen, die eine Photovoltaik- bzw. Solaranlage in einer SOG-Schutzzone errichten wollen, einen Überblick über den Planungsablauf und informiert über die qualitativen Anforderungen hinsichtlich der Gestaltung der Photovoltaik- bzw. Solaranlage. Zusätzlich dient der Leitfaden den SOG-Gemeindevertretern als Hilfswerkzeug für eine objektive Beurteilung des Antrages. Stadt- und Ortsbildschutz und die Gewinnung von Solarenergie schließen sich nicht grundsätzlich aus. Eine Photovoltaik- bzw. Solaranlage beeinflusst in der Regel die charakteristische Erscheinung eines Objekts, eines Ensembles und auch das Stadt- und Ortsbild. Deshalb unterliegen derartige Maßnahmen der Bewilligungspflicht nach § 17 Abs. 1 lit. d Z 4 des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2021 - SOG 2021 durch die zuständige Baubehörde.Die Bewilligung setzt ein Gutachten der Vertretung der Gemeinde im Sachverständigenbeirat voraus,  das die Anforderungen im spezifischen Fall individuell beurteilt.

Die sorgfältige Planung und Ausführung verlangt nach einer intensiven Auseinandersetzung mit dem gebauten Bestand und seinen Eigenheiten sowie der näheren und weiteren Umgebung. Jedes Gebäude hat unterschiedliche Voraussetzungen bezüglich Architektur, Lage, Einsehbarkeit und Bedeutung für das Stadt- und Ortsbild. DI Silvia Hartl vom Stadtbauamt Hall ist Ansprechpartnerin für die Abwicklung von bewilligungspflichtigen Maßnahmen nach dem Stadt und Ortsbildschutz und für das Bundesdenkmalamt.

 

 

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Dachlandschaften in der Haller Altstadt (Foto: Watzek)