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Im Bild: Rosengasse Arbesgasse (Foto: Watzek)

Im Bild:

Änderung der Parkabgabeverordnung 2025

Ab 1. Jänner 2025 wurde das gebührenpflichtige Parken in den Bereichen „Altstadt“, Parkplatz „Saline“ und Parkplatz „Stiftsgarten" von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 – 18 Uhr, Samstag in der Zeit von 8 – 12 Uhr, für eine maximale Parkzeit von 90 Minuten festgelegt. Jeweils ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

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Neu ab 2025: Durchgehende Kurzparkzone.