Ab 1. Jänner 2025 wurde das gebührenpflichtige Parken in den Bereichen „Altstadt“, Parkplatz „Saline“ und Parkplatz „Stiftsgarten" von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 – 18 Uhr, Samstag in der Zeit von 8 – 12 Uhr, für eine maximale Parkzeit von 90 Minuten festgelegt. Jeweils ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.