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Stadtamt-Hall
Gebührenhinweis Benützung der Straße für Wintergastgarten
Antrag auf Benützung der Straße für einen Wintergastgarten (§ 82 StVO 1960)
Der Kostenanspruch stützt sich auf die Tarifpost 32b der Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 2007, LGBl. Nr. 31/2007, idgF., wonach für die Bewilligung je m² in Anspruch genommener Fläche 20,00 Euro, höchstens jedoch 550,00 Euro zu entrichten sind.
Der Anerkennungszins beläuft sich pauschal auf 5,00 Euro bzw. 10,00 Euro je m².
Gemäß dem Gebührengesetz 1957 TP 6 fallen für das Ansuchen 14,30 Euro an Gebühren an.
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