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Im Bild: Rosengasse Arbesgasse (Foto: Watzek)

Im Bild:

Antrag auf Benützung der Straße für einen Wintergastgarten (§ 82 StVO 1960)

Der Kostenanspruch stützt sich auf die Tarifpost 32b der Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 2007, LGBl. Nr. 31/2007, idgF., wonach für die Bewilligung je m² in Anspruch genommener Fläche 20,00 Euro, höchstens jedoch 550,00 Euro zu entrichten sind.

Der Anerkennungszins beläuft sich pauschal auf 5,00 Euro bzw. 10,00 Euro je m².

Gemäß dem Gebührengesetz 1957 TP 6 fallen für das Ansuchen 14,30 Euro an Gebühren an.