Montag bis Donnerstag7:30 - 12:00 Uhr und 13:15 - 17:00 UhrFreitag07:30 - 12:00 Uhr
Unterer Stadtplatz 196060 Hall in Tirol
Montag bis Freitag9 bis 12 Uhr sowienach telefonischer Vereinbarung
Im Bild: Rosengasse (Foto: Watzek)
Im Bild:
Das Entgelt für die Gestattung der Zufahrt gem. § 5 (6) Tiroler Straßengesetz beträgt einmalig EUR 250,00.
Oberer Stadtplatz 1-2
6060 Hall in Tirol
+43 5223 5845-3109
Montag bis Freitag
8:00 - 12:00 Uhr sowie
nach telefonischer Vereinbarung
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