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Stadtamt-Hall
Gebührenhinweis Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (§ 45 StVO 1960)
Verwaltungsabgaben für die Ausnahme von Geboten oder Verboten gemäß TP 28 der Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2007 – GVAV, LGBl. Nr. 31/2007, idgF. Einmalige Ausnahme 20,00 Euro Dauerbewilligung 145,00 Euro
Erteilung einer Ausnahmebewilligung im Hinblick auf eine schwere Körperbehinderung der begünstigten Person Einmalige Ausnahme 2,00 Euro Dauerbewilligung 9,00 Euro
An Gebühren gem. Gebührengesetz 1957 fallen laut TP 5 für Beilagen von jedem Bogen feste Gebühr von 3,90 Euro jedoch nicht mehr als 21,80 Euro und laut TP 6 für die Eingabe 14,30 Euro sowie laut TP 7 für Protokolle 14,30 Euro an.
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