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Stadtamt-Hall
Gebührenhinweis Bewilligung für die Durchführung von Arbeiten auf und neben der Straße
Antrag um Bewilligung für die Durchführung von Arbeiten auf und neben der Straße (§ 90 StVO 1960)
Gemäß § 77 AVG 1991, BGBl. Nr. 51/1991 iVm der Kommissionsgebührenverordnung 2017 KGebV, LGBl. Nr. 28/2017, sind für Amtshandlungen außerhalb des Amtes Kommissionsgebühren in der Höhe von 17,50 Euro pro Person und halbe Stunde zu entrichten.
Gemäß TP 34 der Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2007 – GVAV, LGBl. Nr.31/2007, idgF, ist für die Bewilligung von Arbeiten auf oder neben der Straße eine Verwaltungsabgabe zu entrichten: Arbeiten bis zu einer Woche 50,00 Euro Arbeiten bis zu einem Monat 100,00 Euro Arbeiten darüber 200,00 Euro
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.12.2024 sind für die Benützung von öffentlichem Straßengrund in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen 12,00 Euro je gebührenpflichtigen Kurzparktag und Stellplatz zu entrichten.
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.12.2024 sind für die Benützung von öffentlichem Straßengrund EUR 0,50/m²/Tag zu entrichten.
An Gebühren gem. Gebührengesetz 1957 fallen laut TP 5 für Beilagen von jedem Bogen feste Gebühr von 3,90 Euro jedoch nicht mehr als 21,80 Euro und laut TP 6 für die Eingabe 14,30 Euro sowie laut TP 7 für Protokolle 14,30 Euro an.
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